Insbesondere die gestiegenen Kosten für Organistinnen und Organisten haben eine Änderung der Kasualgebühren erforderlich gemacht. In seiner Sitzung vom 22.10.2024 hat der Kirchenvorstand folgende Änderung zum 01.01.2025 beschlossen:
Bei Taufgottesdiensten (außerhalb des Sonntagsgottesdienstes), bei Trauungs- und Beerdigungsgottesdiensten:
- Pfarramtliche Gebühren: 30,00 €
- Gebühren für Organist/Organistin: 40,00 €
Bei Kasualgottesdiensten in der Marienkirche bei Anfragen außerhalb der Kirchengemeinde:
- Pfarramtliche Gebühren: 50,00 €
- Gebühren für Organist/Organistin: 40,00 €
Bei Kasualgottesdiensten außerhalb des Gemeindegebietes:
- Pfarramtliche Gebühren: 100,00 €
- Gebühren für Organist/Organistin: auf Anfrage bei der jeweiligen Kirchengemeinde

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