Das Pfarramt weist darauf hin, dass nach dem Ende der Frostperiode wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf dem Friedhofsgelände überprüft wird. Über gegebenenfalls lockere Steine werden die Nutzungsberechtigten schriftlich informiert und dazu aufgefordert, diese zeitnah wieder zu befestigen.
In diesem Zusammenhang wird auch allgemein an die bestehenden Pflege- und Gestaltungsrichtlinien der Friedhofsordnung erinnert. Insbesondere dürfen zudem abgeblühte Blumengestecke nur dann auf die Kompostierung gegeben werden, sofern Draht und Plastikteile vorab entfernt wurden.
Nach Rückfragen weisen wir darauf hin, dass die Wasserleitung am Friedhofsgelände erst ab Mitte April in Betrieb genommen werden kann. Die bis zu diesem Zeitpunkt unsicheren Witterungsverhältnisse mit eventuellem Nachtfrost könnten eine Beschädigung der Leitungen nach sich ziehen. Wir bitten um Verständnis.