Aus gegebenem Anlass wird allgemein an die bestehenden Pflege- und Gestaltungsrichtlinien der Friedhofsordnung erinnert. Insbesondere dürfen abgeblühte Blumengestecke und Kränze nur dann auf die Kompostierung gegeben werden, sofern Draht und Plastikteile vorab entfernt wurden. Des Weiteren bitten wir darum, im Bereich der Urnenwiesengräber keinen individuellen Grabschmuck, der die Pflegearbeiten erschweren könnte, abzulegen.
Hinweis auf die Friedhofsordnung Peesten
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